Sehr geehrte Gäste,

 

Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind für uns von größter Bedeutung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zum Schutz vor Covid19 bitten müssen, die im Gesetzesdekret vom 17. Mai 2020 festgelegten Regeln zu beachten. Die vorgeschriebene soziale Distanzierung und die Pflicht zum Tragen von Atemmasken für Gäste und Mitarbeiter in Gemeinschaftsbereichen ist ein notwendiger Schutz für Ihre Sicherheit. Seien Sie versichert, dass die Herzlichkeit, die die Beziehungen zu unseren Gästen seit jeher auszeichnet, für uns immer an erster Stelle steht. In der Hoffnung, dass wir so bald wie möglich zur Normalität zurückkehren können, bitten wir Sie, zu Ihrem und unserem Schutz die unten aufgeführten Regeln mit größter Aufmerksamkeit zu beachten.

 

(Richtlinien für Hotelunterkünfte gemäß Anhang 17, Leitlinien für die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und produktiven Tätigkeiten der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen vom 16. Mai 2020); “Gemeinsames Protokoll zur Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus am Arbeitsplatz”, unterzeichnet am 14. März 2020; Amtsblatt der Region Latium vom 13.06.2020 Nummer 76.

 

1.  Bitte tragen Sie in den Gemeinschaftsbereichen unseres Gästehauses immer eine Atemschutzmaske. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso wie behinderte Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ständig eine Maske tragen können.

 

2. Für alle Mitarbeiter besteht Maskenpflicht.

 

3. Bitte vermeiden Sie Umarmungen, Händeschütteln und auf jeden Fall einen längeren Kontakt mit dem Personal.

 

4. Bitte respektieren Sie in allen Gemeinschaftsbereichen einen Mindestabstand von einem Meter und halten Sie sich in den Ein- und Ausgangsbereichen nicht länger als unbedingt notwendig auf.  Die Abstandsregel gilt nicht für Mitglieder der gleichen Familiengruppe oder Lebensgefährten sowie für Personen, die im gleichen Zimmer schlafen.

 

5. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände mit den von unserer Einrichtung zur Verfügung gestellten hydro-alkoholischen Lösung.

 

6. Gäste mit Symptomen von COVID-19 wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden werden gebeten, im Zimmer zu bleiben und sich nur telefonisch mit der Rezeption in Verbindung zu setzen. Wir werden nach Vorschrift einen Arzt rufen.

 

Regeln für das Ein- und Aus-checken

 

1. Bitte teilen Sie uns Ihre Ankunftszeit mit.

 

2. Bitte halten Sie den Abstand von einem Meter von der Rezeption ein.

 

3. Wir haben Das Ein-und Aus-checken soweit wie möglich vereinfacht. Deshalb bitten wir Sie, uns Ihren Pass oder Personalausweis im voraus zuzuschicken. Ihre persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz Datenschutz behandelt. Bitte beauftragen Sie eine Person mit dem Ein-, Aus-checken und die Kontakte zu unserer Rezeption zu halten.  Um das Aus-checken zu vereinfachen, bitten wir unsere Gäste, die Kurtaxe und eventuelle ausstehende Beträge schon beim Einchecken zu begleichen.

 

4. Gäste können ohne die Anwesenheit unseres Personals aus-checken. Die Kurtaxe und eventuelle ausstehende Beträge müssen zuvor beglichen worden sein.

 

5. Gäste sind auch dann verpflichtet alle vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen zu beachten, wenn das Personal nicht anwesend ist. Das betrifft insbesondere das Tragen der Atemschutzmaske.

 

Reinigung der Zimmer und allgemeine Hygienemassnahmen

 

Ihre Gesundheit und Sicherheit ist für uns von größter Bedeutung.

 

1. Unsere Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen sowie die Sicherheitsstandards setzen die Richtlinien des italienischen Gesundheitsministeriums und der WHO um. Die Rezeption und Korridore sowie häufig benutzte Objekte und Oberflächen wie Türgriffe werden mit erhöhter Frequenz desinfiziert. Die Beleuchtung unserer Gemeinschaftsräume wird über einen Bewegungsmelder betätigt.

 

2. Die Zimmer werden bei der Abreise der Gäste ausreichend gelüftet, gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Zimmer unseres Gästehauses werden vor, während und nach der Reinigung und immer dann gelüftet, wenn Desinfektionsmittel verwendet werden.

 

3. Jeder Gegenstand, wie die Zimmerschlüssel, wird desinfiziert, bevor er dem Gast ausgehändigt wird. Bewahren Sie die Zimmerschlüssel während ihres ganzen Aufenthaltes.

 

4. Unsere Klimaanlagen werden wöchentlich gereinigt und desinfiziert.

 

5. Unsere Wäsche wird bei hoher Temperatur gewaschen und desinfiziert. Uns liegt eine reguläre Bescheinigung unseres Wäschereiservices vor.

 

6.Sie wünschen, dass unser Personal während Ihres Aufenthaltes, dass Zimmer nicht betritt? Wählen Sie die Option Privatsphäre beim Einchecken. Diese Wahl stellt sicher, dass angeforderte Dienstleistungen wie Handtuchwechsel oder Müllentsorgung gewährleistet sind, ohne dass unserer Reinigungspersonal das Zimmer betritt. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass unser Personal immer eine Atemschutzmaske und Handschuhe tragen muss. Diese werden gewechselt, sobald ein neues Zimmer betreten wird. Darüber hinaus ist das Personal verpflichtet, die saubere Bett- oder Badewäsche nur mit sauberen Handschuhen zu berühren.

 

7. Unser Whirlpool wird nach jedem Gebrauch desinfiziert.

 

8. Aufgrund der Covid19- Schutzbestimmungen können wir im Augenblick kein Frühstück anbieten. Sie können jedoch auf Wunsch in Ihrem Zimmer frühstücken. Bitten teilen Sie uns dies vor dem Einchecken mit.

 

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ GESETZ NR. 196/2003 

 

Sehr geehrter Kunde,

 

Wir möchten Sie informieren, dass das Gesetzesdekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003 (“Datenschutzgesetz”) den Schutz personenbezogener Daten vorsieht. In Übereinstimmung mit dem Gesetz werden ihre persönlichen Daten nur nach den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie dem Schutz Ihrer Privatsphäre und Rechte verwendet. Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 informieren wir Sie im folgenden über die Verwendung ihrer persönlichen Daten:

 

1. Ihre Daten werden der örtlichen Polizeistelle übermittelt.

 

2. Diese Mitteilung ist für das Hotel verpflichtend. Art. 109 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit sieht vor, dass Hotelbesitzer die Behörde für öffentliche Sicherheit umgehend und täglich über die Ankunft der Gäste informieren müssen. Eine Nichtbeachtung kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

3. Ihre persönlichen Daten werden nicht an andere Institutionen oder Personen weitergegeben noch an Dritte weiter verbreitet.